Allgemeine Geschäftsbedingungen NAfG und NAfS
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bildungsangebote der Neumarkter Akademie und umfassen sowohl die Neumarkter Akademie für Gesundheitsberufe gGmbH (NAfG), als auch die Neumarkter Akademie für Sozialberufe gGmbH (NAfS). Sie gelten für Angebote, die über sämtliche Webseiten des Unternehmens veröffentlicht und buchbar sind, einschließlich aller verbundenen oder untergeordneten Internetpräsenzen. Die AGB gelten gleichermaßen für individuell konzipierte Bildungsangebote, z.B. Inhouse-Schulungen oder maßgeschneiderte Trainingsformate. Sie finden ebenfalls Anwendung auf Bildungsmaßnahmen, die gemäß den Vorgaben der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) förderfähig sind. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie von diesen AGB abweichen und ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu den Bildungsangeboten erfolgt über die Webseiten der Neumarkter Akademie. Mit dem Absenden der Anmeldung gibt die/der Teilnehmende ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Anmeldebestätigung per Email durch die Neumarkter Akademie zustande.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die reguläre Anmeldefrist beträgt 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Anmeldung nur nach telefonischer Abstimmung mit der Neumarkter Akademie möglich und sofern noch freie Plätze verfügbar sind.
Bei individuell konzipierten Bildungsangeboten (z.B. Inhouse-Schulungen oder maßgeschneiderte Trainings) erfolgt der Vertragsschluss auf Grundlage eines individuellen Angebots der Neumarkter Akademie und einer schriftlichen Annahmeerklärung des Auftraggebers.
Teilbuchungen einzelner Maßnahmenabschnitte sind nur möglich, wenn diese ausdrücklich durch die Neumarkter Akademie zugelassen sind. In allen anderen Fällen bezieht sich die Anmeldung stets auf die gesamte Bildungsmaßnahme.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung kann durch die Teilnehmenden selbst oder durch deren Arbeitgeber erfolgen. Im Falle einer Übernahme durch den Arbeitgeber ist eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung erforderlich, die den Neumarkter Akademie vor Beginn der Bildungsmaßnahme zugegangen sein muss. Nach Kursbeginn ist eine Änderung der Rechnungsadresse nicht mehr möglich.
Ratenzahlungen sind auf Antrag möglich und bedürfen dem Abschluss einer separaten Ratenzahlungsvereinbarung mit der Neumarkter Akademie. Ein Anspruch auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung besteht jedoch nicht.
Die Neumarkter Akademie behalten sich das Recht vor, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen erst nach vollständigem Zahlungseingang bzw. nach Begleichung aller vereinbarten Raten auszugeben.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt ist bis 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Ab dem 19. Werktag vor Veranstaltungsbeginn gelten folgende Stornierungsregelungen:
- Bei Bildungsmaßnahmen bis 300,00 Euro: 100 % der Teilnahmegebühr
- Bei allen anderen Bildungsmaßnahmen (inkl. individuell konzipierte Bildungsangebote): 40 % der Teilnahmegebühr
Ab dem 3. Werktag vor Beginn werden in jedem Fall 100 % der Teilnahmegebühr fällig.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen (z.B. per Email). Maßgeblich ist der Eingang bei der Neumarkter Akademie.
Die Benennung einer Ersatzperson ist bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern diese die Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung erfüllt. Für die Bearbeitung der Umbuchung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro pro ersatzweise gemeldete Person erhoben.
5. Kündigung und Abbruch
Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Beide Parteien können nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Neumarkter Akademie ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Verhalten der Teilnehmenden die Veranstaltung erheblich stört, der/die Teilnehmende gegen die Hausordnung verstößt sowie bei Urheberrechtsverletzungen der Teilnehmenden gemäß Ziff. 8.
Ein vorzeitiger Abbruch der Bildungsmaßnahme durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer berechtigt grundsätzlich nicht zur Erstattung bereits gezahlter oder noch offener Teilnahmegebühren. Die volle Teilnahmegebühr bleibt fällig, unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig besucht wurde.
Sollte im Ausnahmefall eine Unterbrechung der Teilnahme anstelle eines vollständigen Abbruchs gewünscht sein (z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen), ist dies nur nach individueller Prüfung durch die Neumarkter Akademie möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Bei positiver Prüfung kann ein individuelles Angebot zur Fortsetzung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung organisatorischer und inhaltlicher Rahmenbedingungen unterbreitet werden. In diesem Fall erfolgt eine Anrechnung der bisher gezahlten Teilnehmergebühr.
6. Wiederholungsprüfungen
Bei Bildungsmaßnahmen mit einer abschließenden Prüfung wird im Falle einer Wiederholungsprüfung eine Verwaltungspauschale erhoben. Diese beträgt:
- 75,00 Euro bei schriftlichen Prüfungen
- 150,00 Euro bei praktischen Prüfungen
Die Pauschale wird jeweils vor der Wiederholungsprüfung fällig und ist unabhängig vom Ergebnis der Prüfung zu entrichten.
7. Nutzung digitaler Medien
Im Rahmen der Veranstaltungen werden digitale Plattformen wie Microsoft Teams, BYCS, easySoft oder vergleichbare Systeme verwendet. Der/die Teilnehmende stimmt durch die Anmeldung zu, dass die Neumarkter Akademie die persönlichen Daten, die zum Betrieb der Plattformen und zum Unterrichtszweck erforderlich sind, verwenden darf und weist auf die Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Plattformanbieter hin. Die Hinweise und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter sind zu beachten.
8. Urheberrechte
Sämtliche bereitgestellten Unterlagen und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist – auch auszugsweise – nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Neumarkter Akademie gestattet.
9. Absage von Veranstaltungen
Die Neumarkter Akademie behaltet sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit der Dozierenden, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden bei Ausfall anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Die Neumarkter Akademie behält sich zudem das Recht vor, Dozierende im Bedarfsfall auszutauschen, sofern dies keine wesentliche inhaltliche Veränderung der Bildungsmaßnahme darstellt. Der Wechsel von Dozierenden oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.
Für Absagen im Rahmen von modularen Bildungsmaßnahmen bieten die Neumarkter Akademie den Teilnehmenden eine dem Qualifizierungsgebiet entsprechende Ersatzmöglichkeit an.
10. Haftung
Für Schäden haftet die Neumarkter Akademie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Neumarkter Akademie. Die Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich für die Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet, es sei denn, der/die Teilnehmende hat sich mit Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass die Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Foto- und Filmaufnahmen erfolgen auf Basis einer Einwilligung oder im Fall öffentlicher Veranstaltungen nach Information durch einen Aushang.
12. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen sind nicht verbindlich.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neumarkt i.d.OPf.
Stand: 16.09.2025
